Unsere Leistungen
Im Rahmen einer Mitgliedschaft ...
Im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten und betreuen wir Arbeitnehmer, Rentner, Unterhaltsempfänger etc.in Steuersachen gem §4Nr.11 StBerG, von der Antragsstellung bis zur Überprüfung des Bescheides
für folgende Fachgebiete:
§ Erstellung der Einkommensteuererklärung , Lohnsteuererklärung
§ Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
§ Einkünfte aus Kapitalvermögen
§ Anträge auf Lohnsteuerermäßigungen (Kinder und Freibeträge)
§ Eigenheimzulagengesetz (incl. Baukindergeldzulage)
§ Kindergeld/Kinderfreibetrag
§ Investitionszulage
§ Anträge auf Steuerfreistellung von Kapitalerträgen bzw. Steueranrechnung;
§ Anträge auf Erteilung einer Bescheinigung zur Freistellung des Arbeitslohns für ein geringfügiges
Beschäftigungsverhältnis
§ Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte fallen nicht unter die Hilfeleistung.
Weitere Leistungen
- Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Finanzbehörden
- Errechnung des voraussichtlichen Ergebnisses
- Prüfung der Bescheide
- Einsprüche gegen Bescheide
- Führung von Klagen bei den Finanzbehörden
Interessenvertretung
- durch aktive Mitwirkung über den Bundesverband (BDL) bei der Steuergesetzgebung
Mitglieder
Mitglied des Vereins kann jede(r) Arbeitnehmer(in) werden, der/die nach §2 Satz 1 der Satzung durch den Verein beraten werden darf. Andere Personen dürfen Mitglied werden, wenn deren Mitgliedschaft dazu beiträgt, den gesetzlich festgelegten Vereinszweck zu verwirklichen.
Als Mitglied können Sie das ganze Jahr über unsere Hilfeleistung in Steuersachen in Anspruch nehmen.
Wir helfen Ihnen nicht nur bei allen Steuerproblemen, sondern informieren Sie auch über
Steuersparmöglichkeiten und Gesetzesänderungen.
Ganzjährige Beratung
- über Steuerspar-Möglichkeiten im Rahmen der Einkommensteuererklärung
- in Lohnsteuerfragen bei der Gehaltsabrechnung
- bei der Eigenheimzulage, der Wohnungsbauprämie und dem Kindergeld
- bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge
- bezüglich der Wahl der günstigsten Steuerklasse